Pflichten

Von der Denkungsart eines Freymaurers nach dem Geiste des Ordens

§. 1. Ein Freymaurer muß sich eine freye und ungezwungene Denkungsart zu eigen zu machen suchen; eine Denkungsart, die frey von Vorurtheilen und der Gewalt der Leidenschaften nicht unterworfen ist.

§. 2. Nach dem Geiste des Ordens kennt der Freymaurer weder Unglauben noch Aberglauben; er prüft, bevor er glaubt; er weisz aber auch, dass es Wahrheiten gibt, wo mathematische Gewissheit in dieser sterblichen Hülle dem Menschen noch nicht gestattet ist, und wo ein vernünftiger Glaube an deren Stelle treten muß.

§. 3. Der Freymaurer hegt eine tiefe Verehrung gegen die Religion. Sie ist die Grundfeste seiner ganzen Denkungsart.

§. 4. Der Unterschied der Stände und des Glücks gilt nach seinen Begriffen nichts. Das Laster bleibt ihm in der Hoheit so gehässig, als im Staube, die Tugend in der armseligen Hütte so liebenswürdig als auf dem Throne.

§. 5. Sein Herz fühlt tief das Unglück der leidenden Menschheit. Er hilft selbst, wo er helfen kann, bewirkt Hülfe, wo sie zu erlangen ist, trauert, wo alle Rettungsmittel aufhören und übergiebt sodann vertrauensvoll dem allein die Sorge, der die Schicksale der Menschen in seiner Gewalt hat.

§. 6. Er nimmt Theil an den Freuden beglückter Menschen, fühlt sie mit Wärme und kennt keinen Neid.

§. 7. Freundschaft und Bruderliebe durchweben die tiefsten Falten seines Herzens; sie sind die Triebfedern aller seiner Handlungen.

§. 8. Er ist jedoch vorsichtig, obgleich liebreich und zuvorkommend; er beleidigt nie wissentlich, er duldet mit Langmuth, vergibt groszmüthig, und ist unerschütterlich auf dem Wege des Rechts.

§. 9. Der Freymaurer, dessen Denkungsart dem Geiste des Ordens vollkommen entspricht, kennt keinen Eigennutz; Ordnung aber ist die Seele seiner ökonomischen Verhältnisse.

§. 10. Er ist gefällig gesinnt in allem, was recht, gut und ehrbar ist; aber gestählt und gepanzert gegen jedes unlautere Ansinnen.

§. 11. Er ist beständig und beharrlich im Guten, so wie man ihn einmal gesinnt findet, so ist er immer.

§. 12. Die Verschwiegenheit ist ihm besonders eigen, denn der Orden hat ihn gelehrt, ein Geheimnis zu wahren. Wer ihm etwas anvertraut, der ist sicher, dasz das Anvertraute bey ihm vergraben ist.

§. 13. Die Behutsamkeit ist die Leiterin seiner Worte und seiner Handlungen, ohne die Offenheit zu hindern, die einem vorwurfsfreyen Manne wohl ansteht.

§. 14. Er ist endlich unerschrocken. Sein Muth und seine Standhaftigkeit sind unerschütterlich, wenn es auf den Kampf des Guten gegen das Böse, auf die Verschwiegenheit, auf die Treue gegen den Orden und gegen seine Pflichten als Christ, als Maurer, als Unterthan, als Bürger des Staats und als rechtschaffener Mann ankommt.

§. 15. Nach einer solchen Denkungsart eifrigst zu streben, ist ein jeder Freymaurer verbunden, und wenn die menschliche Unvollkommenheit es gleich nicht zulässt, diese Höhe ganz zu erreichen, so verlangt doch der Orden, dessen Zweck es ist, die Menschen zu vervollkommnern, dasz er, zufolge der feyerlichst übernommenen Pflicht, nach allen seinen Kräften diesem Ideal maurerischer Vollkomenheit möglichst nahe zu kommen suche.

(Aus den Ordens-Statuten der Brüder Freymaurer von 1799)